Formal ist die Masterarbeit eine Prüfungsleistung des 3. Studiensemesters des Masterstudiengangs Tourismus Management/ Hospitality Management. Für die konkrete Einplanung des Bearbeitungszeitraumes bieten sich verschiedene Alternativen an:
1. Vollständige Bearbeitung innerhalb des 3. Studiensemesters
Dieses Vorgehen bietet sich vor allem fu?r empirische bzw. Literaturarbeiten an. Hier steht folglich weniger der Kontakt zu einem einzelnen Praxisunternehmen im Vordergrund.
2. Vorarbeiten in der vorlesungsfreien Zeit vor Beginn des 3. Studiensemesters
Dies kann sinnvoll sein, wenn bei einer praxisnahen Projektarbeit vor Ort - Aktivitäten in einem Unternehmen und/oder Destination von Nöten sind (Interviews, Befragungen, Dokumenten- studium, ...).
3. Nacharbeiten in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 3. Studiensemester und darüber hinaus
Dies böte sich an, wenn die häufig hektische Fertigstellungsphase der Abschlussarbeit unbelastet durch eventuelle Wiederholungsprüfungen und Fallstudien-Endarbeiten (Präsentationsvorbereitungen etc.) erfolgen soll oder die Themenausgabe der Arbeit erst relativ spät nach Beginn des 3. Studiensemesters erfolgte. Wenn die Abschlussarbeit nach dem 3. Studiensemester abgegeben wird, müssen Sie bis zur Benotung Ihrer Masterarbeit durch Ihrer Betreuerin/ Ihren Betreuer immatrikuliert sein. In diesem Fall müssen Sie sich für das folgende Semester jedoch zurückmelden
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4. Kombination zusätzliches Praktikum / Masterarbeit nach dem 3. Studiensemester
Ein solches Vorgehen bietet sich bei Masterarbeiten an, deren Erstellung einer intensiveren Zusammenarbeit mit Praxisunternehmen/ -instanzen bedarf. Häufig wird dieses Verfahren auch gewählt, wenn Studierende zunächst "prüfungsfrei" sein möchten, um sich dann ganz der Abschlussarbeit widmen zu können. Zudem kann diese Phase auch für die Planung des weiteren Berufswegs genutzt werden (Verbleib im Unternehmen, Bewerbungen, ...).