Anrechnung von externen Leistungen

Überblick: Anerkennungsbereiche

Überblick über die Anrechnungsbereiche

Anerkennungsbereiche

Ablauf der Anrechnung

  • Beschäftigen Sie sich zunächst ausführlich mit dem Modulhandbuch (Bachelor und Master) Ihres Studiengangs, sodass Sie auswählen können, für welche Module Sie einen Antrag auf Anrechnung stellen. Die Prüfungskommission entscheidet aufgrund der jeweiligen Sachlage, ob die an anderen Hochschulen erzielten Noten übernommen werden können. Beachten Sie hierbei bitte, dass mit einer Anerkennung auch für Sie möglicherweise negative Aspekte verknüpft sein können: Falls keine Noten übernommen werden können, sondern nur ‚bestanden‘, gewinnen die Noten der anderen Fächer relativ größere Bedeutung. Häufig ergibt es auch Sinn, bereits bekannte Inhalte nochmals in einem anderen Lernumfeld aufzugreifen, und die Chance für eine gute oder sehr gute Note wahrzunehmen.

  • Die Verantwortung zur Beibringung aller für die Anrechnungsentscheidung relevanten Unterlagen liegt bei Ihnen als Antragsteller.
    Legen Sie alle Nachweise bei, die Ihre im Antrag aufgeführten "hochschulisch national" erworbenen Kompetenzen belegen.

  • Laden Sie alles auf PRIMUSS hoch.

Ablauf der Anrechnung

  • Beschäftigen Sie sich zunächst ausführlich mit dem Modulhandbuch (Bachelor und Master) Ihres Studiengangs, sodass Sie auswählen können, für welche Module Sie einen Antrag auf Anrechnung stellen. Die Prüfungskommission entscheidet aufgrund der jeweiligen Sachlage, ob die an anderen Hochschulen erzielten Noten übernommen werden können. Beachten Sie hierbei bitte, dass mit einer Anerkennung auch für Sie möglicherweise negative Aspekte verknüpft sein können: Falls keine Noten übernommen werden können, sondern nur ‚bestanden‘, gewinnen die Noten der anderen Fächer relativ größere Bedeutung. Häufig ergibt es auch Sinn, bereits bekannte Inhalte nochmals in einem anderen Lernumfeld aufzugreifen, und die Chance für eine gute oder sehr gute Note wahrzunehmen.

  • Die Verantwortung zur Beibringung aller für die Anrechnungsentscheidung relevanten Unterlagen liegt bei Ihnen als Antragsteller.
    Legen Sie alle Nachweise bei, die Ihre im Antrag aufgeführten "hochschulisch international" erworbenen Kompetenzen belegen.

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