Anrechnung von externen Leistungen
Auf den folgenden Seiten finden Sie alle relevanten Informationen, die Sie für die Beantragung einer Anrechnung von externen Leistungen brauchen. (Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nicht für Outgoing-Studierende gelten, die über die HM ein Auslandssemester verbringen.)
Überblick über die Anrechnungsbereiche
Bevor Sie sich dazu entscheiden einen Antrag auf Anrechnung bei der jeweils zuständigen Prüfungskommission zu stellen, finden Sie anhand der Übersichtsgrafik "Überblick Anrechnungsbereiche" den für Sie relevanten Anrechnungsbereich. Anschließend klicken Sie auf den in Ihrem Fall zutreffenden Anrechnungsbereich in der Auswahlliste rechts und gelangen zu den wichtigen Informationen und Formularen.
Die Einreichung der Anträge muss mit der Immatrikulation erfolgen.
Wir empfehlen eine vorsorgliche Prüfungsanmeldung für den Fall, dass Sie noch keinen Bescheid über Ihren Antrag erhalten.
Anerkennungsbereiche
Sie haben sich dazu entschieden einen Antrag auf "Anrechnung hochschulisch national" zu stellen. Bitte folgen Sie den nachfolgenden Hinweisen, um eine Anrechnung zu beantragen:
1. Beschäftigen Sie sich zunächst ausführlich mit dem Modulhandbuch (Bachelor und Master) Ihres Studiengangs, sodass Sie auswählen können, für welche Module Sie einen Antrag auf Anrechnung stellen. Die Prüfungskommission entscheidet aufgrund der jeweiligen Sachlage, ob die an anderen Hochschulen erzielten Noten übernommen werden können. Beachten Sie hierbei bitte, dass mit einer Anerkennung auch für Sie möglicherweise negative Aspekte verknüpft sein können: Falls keine Noten übernommen werden können, sondern nur ‚bestanden‘, gewinnen die Noten der anderen Fächer relativ größere Bedeutung. Häufig ergibt es auch Sinn, bereits bekannte Inhalte nochmals in einem anderen Lernumfeld aufzugreifen, und die Chance für eine gute oder sehr gute Note wahrzunehmen.
2. Parallel zur Entscheidung, welche Module sich aus Ihrer Sicht für eine Anrechnung „hochschulisch national“ eignen, laden Sie bitte das „Deckblatt zum Antrag auf Anrechnung hochschulisch national erworbener Kompetenzen auf das Hochschulstudium“ sowie den „Antrag auf Anrechnung hochschulisch erworbener Kompetenzen auf das Hochschulstudium“ herunter (zu finden im Downloadbereich rechts). Sie benötigen einmal das Deckblatt und den Antrag pro Modul, auf das Sie einen Antrag auf Anrechnung stellen wollen.
3. Füllen Sie das Deckblatt und den Antrag pro Modul vollständig aus und unterschreiben Sie Beides. Lesen Sie insbesondere die wichtigen Hinweise, die Checkliste und die Erklärung auf Seite zwei des Deckblattes genau. Damit können Sie sicherstellen, alle relevanten Informationen zu kennen und den Antrag vollständig zu stellen. Die Verantwortung zur Beibringung aller für die Anrechnungsentscheidung relevanten Unterlagen liegt bei Ihnen als Antragsteller.
4. Legen Sie alle Nachweise bei, die Ihre im Antrag aufgeführten "hochschulisch national" erworbenen Kompetenzen bereit.. Bitte legen Sie tatsächlich nur relevante Nachweise - ausschließlich in Kopie - bei.
5. Anschließend laden Sie die vollständigen Unterlagen in PRIMUSS hoch. .
6. Die Bearbeitungszeit für eine Anrechnung beträgt circa 8 Wochen ab Einreichen des Anrechnungsantrages. Rückfragen zum Bearbeitungsstand vor Ablauf dieser Frist können nicht beantwortet werden. In der Grafik „Ablauf der Anrechnung“ können Sie genau nachvollziehen, welche Schritte bei einer Anrechnungsentscheidung durchlaufen werden. Um eine Entscheidung noch vor Beginn der Prüfungszeit gewährleisten zu können, ist eine Antragstellung bis spätestens 4 Wochen nach Semesterbeginn nötig.
Zum Download
Zum Ausfüllen der Formulare am PC, die Dokumente lokal speichern.
Deckblatt hochschulisch national
Antrag hochschulisch national
Sie haben sich dazu entschieden einen Antrag auf "Anrechnung hochschulisch international" zu stellen. Bitte folgen Sie den nachfolgenden Hinweisen, um eine Anrechnung zu beantragen:
1. Beschäftigen Sie sich zunächst ausführlich mit dem Modulhandbuch (Bachelor ) Ihres Studienganges, sodass Sie auswählen können, für welche Module Sie einen Antrag auf Anrechnung stellen. Beachten Sie hierbei bitte, dass mit einer Anerkennung auch für Sie möglicherweise negative Aspekte verknüpft sein können: Da keine Noten übernommen werden können, sondern nur ‚bestanden‘, gewinnen die Noten der anderen Fächer relativ größere Bedeutung. Häufig ergibt es auch Sinn, bereits bekannte Inhalte nochmals in einem anderen Lernumfeld aufzugreifen, und die Chance für eine gute oder sehr gute Note wahrzunehmen.
2. Parallel zur Entscheidung, welche Module sich aus Ihrer Sicht für eine Anrechnung "hochschulisch international" eignen, laden Sie bitte das "Deckblatt zum Antrag auf Anrechnung hochschulisch international erworbener Kompetenzen auf das Hochschulstudium" sowie den "Antrag auf Anrechnung hochschulisch international erworbener Kompetenzen auf das Hochschulstudium" herunter (zu finden im Downloadbereich rechts). Sie benötigen einmal das Deckblatt und den Antrag pro Modul, auf das Sie einen Antrag auf Anrechnung stellen wollen
3. Füllen Sie das Deckblatt und den Antrag pro Modul vollständig aus und unterschreiben Sie Beides. Lesen Sie insbesondere die wichtigen Hinweise, die Checkliste und die Erklärung auf Seite zwei des Deckblattes genau. Damit können Sie sicherstellen, alle relevanten Informationen zu kennen und den Antrag vollständig zu stellen. Die Verantwortung zur Beibringung aller für die Anrechnungsentscheidung relevanten Unterlagen liegt bei Ihnen als Antragsteller
4. Legen Sie alle Nachweise bei, die Ihre im Antrag aufgeführten "hochschulisch international" erworbenen Kompetenzen belegen. Bitte legen Sie tatsächlich nur relevante Nachweise - ausschließlich in Kopie - bei.
5. Anschließend laden Sie die vollständigen Unterlagen in PRIMUSS hoch.
6. Die Bearbeitungszeit für eine Anrechnung beträgt circa 8 Wochen ab Einreichen des Anrechnungsantrages. Rückfragen zum Bearbeitungsstand vor Ablauf dieser Frist können nicht beantwortet werden. In der Grafik "Ablauf der Anrechnung" können Sie genau nachvollziehen, welche Schritte bei einer Anrechnungsentscheidung durchlaufen werden. Um eine Entscheidung noch vor Beginn der Prüfungszeit gewährleisten zu können, ist eine Antragstellung bis spätestens 4 Wochen nach Semesterbeginn nötig.
Zum Download
Zum Ausfüllen der Formulare am PC, die Dokumente lokal speichern.
Deckblatt hochschulisch international
Antrag hochschulisch international
Sie haben sich dazu entschieden einen Antrag auf "Anrechnung außerhochschulischer Leistungen" stellen. Bitte folgen Sie den nachfolgenden Hinweisen, um eine Anrechnung zu beantragen:
1. Beschäftigen Sie sich zunächst ausführlich mit dem Modulhandbuch (Bachelor ) Ihres Studienganges, sodass Sie auswählen können, für welche Module Sie einen Antrag auf Anrechnung stellen. Beachten Sie hierbei bitte, dass mit einer Anerkennung auch für Sie möglicherweise negative Aspekte verknüpft sein können: Da keine Noten übernommen werden können, sondern nur ‚bestanden‘, gewinnen die Noten der anderen Fächer relativ größere Bedeutung. Häufig ergibt es auch Sinn, bereits bekannte Inhalte nochmals in einem anderen Lernumfeld aufzugreifen, und die Chance für eine gute oder sehr gute Note wahrzunehmen.
2. Insbesondere im Falle der "Anrechnung außerhochschulischer Leistungen" müssen Sie sich außerdem intensiv mit der Beschreibung der von Ihnen erworbenen Kompetenzen beschäftigen, da sich die beiden Bildungssysteme (berufliche und akademische Bildung) unterscheiden. Dabei wird Ihnen der Antrag auf "Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen auf das Hochschulstudium" helfen. Die hier einzutragenden Informationen beziehen sich auf alle für eine Beurteilung der Anrechnung relevanten Bereiche, beispielsweise den Lernort und die Dauer einer Beschäftigung.
3. Parallel zur Entscheidung, welche Module sich aus Ihrer Sicht für eine Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen eignen, laden Sie bitte das "Deckblatt zum Antrag auf Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen", sowie den "Antrag auf Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen auf das Hochschulstudium" herunter (zu finden im Downloadbereich rechts). Sie benötigen Deckblatt 1x und den Antrag pro Modul, auf das Sie einen Antrag auf Anrechnung stellen wollen.
4. Füllen Sie das Deckblatt und den Antrag pro Modul vollständig aus und unterschreiben Sie Beides. Lesen Sie insbesondere die wichtigen Hinweise, die Checkliste und die Erklärung auf Seite zwei des Deckblattes genau. Damit können Sie sicherstellen, alle relevanten Informationen zu kennen und den Antrag vollständig zu stellen. Die Verantwortung zur Beibringung aller für die Anrechnungsentscheidung relevanten Unterlagen liegt bei Ihnen als Antragsteller.
5. Legen Sie alle Nachweise bei, die Ihre im Antrag aufgeführten außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen belegen. Bitte legen Sie tatsächlich nur relevante Nachweise - ausschließlich in Kopie - bei.
6. Anschließend geben Sie die vollständigen Unterlagen gesammelt im Studierendensekretariat der Fakultät 14 ab oder senden die Unterlagen per Post an folgende Anschrift:
Hochschule München
Fakultät für Tourismus
Schachenmeierstr. 35
80636 München
Stichwort: Prüfungskommission Bachelor Tourismus – Anrechnung
7. Die Bearbeitungszeit für eine Anrechnung beträgt circa 8 Wochen ab Einreichen des Anrechnungsantrages. Rückfragen zum Bearbeitungsstand vor Ablauf dieser Frist können nicht beantwortet werden. In der Grafik "Ablauf der Anrechnung" können Sie genau nachvollziehen, welche Schritte bei einer Anrechnungsentscheidung durchlaufen werden. Um eine Entscheidung noch vor Beginn der Prüfungszeit gewährleisten zu können, ist eine Antragstellung bis spätestens 4 Wochen nach Semesterbeginn nötig.
Zum Download
Zum Ausfüllen der Formulare am PC, die Dokumente lokal speichern.