Anrechnung von externen Leistungen
Auf den folgenden Seiten finden Sie alle relevanten Informationen, die Sie für die Beantragung einer Anrechnung von externen Leistungen brauchen. (Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nicht für Outgoing-Studierende gelten, die über die HM ein Auslandssemester verbringen.)

Überblick über die Anrechnungsbereiche
Bevor Sie sich dazu entscheiden einen Antrag auf Anrechnung bei der jeweils zuständigen Prüfungskommission zu stellen, finden Sie anhand der Übersichtsgrafik "Überblick Anrechnungsbereiche" den für Sie relevanten Anrechnungsbereich. Anschließend klicken Sie auf den in Ihrem Fall zutreffenden Anrechnungsbereich in der Auswahlliste rechts und gelangen zu den wichtigen Informationen und Formularen.
Die Einreichung der Anträge muss mit der Immatrikulation erfolgen.
Wir empfehlen eine vorsorgliche Prüfungsanmeldung für den Fall, dass Sie noch keinen Bescheid über Ihren Antrag erhalten.
Anerkennungsbereiche
Sie haben sich dazu entschieden einen Antrag auf "Anrechnung hochschulisch national" zu stellen. Bitte folgen Sie den nachfolgenden Hinweisen, um eine Anrechnung zu beantragen:
- Beschäftigen Sie sich zunächst ausführlich mit dem Modulhandbuch (Bachelor und Master) Ihres Studiengangs, sodass Sie auswählen können, für welche Module Sie einen Antrag auf Anrechnung stellen. Die Prüfungskommission entscheidet aufgrund der jeweiligen Sachlage, ob die an anderen Hochschulen erzielten Noten übernommen werden können. Beachten Sie hierbei bitte, dass mit einer Anerkennung auch für Sie möglicherweise negative Aspekte verknüpft sein können: Falls keine Noten übernommen werden können, sondern nur ‚bestanden‘, gewinnen die Noten der anderen Fächer relativ größere Bedeutung. Häufig ergibt es auch Sinn, bereits bekannte Inhalte nochmals in einem anderen Lernumfeld aufzugreifen, und die Chance für eine gute oder sehr gute Note wahrzunehmen.
- Die Verantwortung zur Beibringung aller für die Anrechnungsentscheidung relevanten Unterlagen liegt bei Ihnen als Antragsteller.
Legen Sie alle Nachweise bei, die Ihre im Antrag aufgeführten "hochschulisch national" erworbenen Kompetenzen belegen. - Laden Sie alles auf PRIMUSS hoch.
Sie haben sich dazu entschieden einen Antrag auf "Anrechnung hochschulisch international" zu stellen. Bitte folgen Sie den nachfolgenden Hinweisen, um eine Anrechnung zu beantragen:
- Beschäftigen Sie sich zunächst ausführlich mit dem Modulhandbuch (Bachelor und Master) Ihres Studiengangs, sodass Sie auswählen können, für welche Module Sie einen Antrag auf Anrechnung stellen. Die Prüfungskommission entscheidet aufgrund der jeweiligen Sachlage, ob die an anderen Hochschulen erzielten Noten übernommen werden können. Beachten Sie hierbei bitte, dass mit einer Anerkennung auch für Sie möglicherweise negative Aspekte verknüpft sein können: Falls keine Noten übernommen werden können, sondern nur ‚bestanden‘, gewinnen die Noten der anderen Fächer relativ größere Bedeutung. Häufig ergibt es auch Sinn, bereits bekannte Inhalte nochmals in einem anderen Lernumfeld aufzugreifen, und die Chance für eine gute oder sehr gute Note wahrzunehmen.
- Die Verantwortung zur Beibringung aller für die Anrechnungsentscheidung relevanten Unterlagen liegt bei Ihnen als Antragsteller.
Legen Sie alle Nachweise bei, die Ihre im Antrag aufgeführten "hochschulisch international" erworbenen Kompetenzen belegen. - Laden Sie alles auf PRIMUSS hoch.

Sie haben sich dazu entschieden einen Antrag auf "Anrechnung außerhochschulischer Leistungen" stellen. Bitte folgen Sie den nachfolgenden Hinweisen, um eine Anrechnung zu beantragen:
1. Beschäftigen Sie sich zunächst ausführlich mit dem Modulhandbuch (Bachelor ) Ihres Studienganges, sodass Sie auswählen können, für welche Module Sie einen Antrag auf Anrechnung stellen. Beachten Sie hierbei bitte, dass mit einer Anerkennung auch für Sie möglicherweise negative Aspekte verknüpft sein können: Da keine Noten übernommen werden können, sondern nur ‚bestanden‘, gewinnen die Noten der anderen Fächer relativ größere Bedeutung. Häufig ergibt es auch Sinn, bereits bekannte Inhalte nochmals in einem anderen Lernumfeld aufzugreifen, und die Chance für eine gute oder sehr gute Note wahrzunehmen.
2. Insbesondere im Falle der "Anrechnung außerhochschulischer Leistungen" müssen Sie sich außerdem intensiv mit der Beschreibung der von Ihnen erworbenen Kompetenzen beschäftigen, da sich die beiden Bildungssysteme (berufliche und akademische Bildung) unterscheiden.
Beachten Sie hierzu bitte den Leitfaden zu außerhochschulischen Leistungen
auf der zentralen Webseite der Hochschule München!