Auslandssemester im Master?
Auch während eines Masterstudiums kann grundsätzlich ein Auslandaufenthalt eingeplant sowie realisiert werden.
Dies ist jedoch mit einem nicht zu unterschätzenden Aufwand verbunden, da es sich i.d.R. immer um Einzelfälle (keine Standards) handelt.
Es braucht ein sehr großes Engagement seitens des Studierenden (zeitlich, organisatorisch, auch finanziell).
Die Lehrveranstaltungen der Masterstudiengänge finden jeweils nur im WiSe oder im SoSe statt. Dies gilt es bei der Kursauswahl im Ausland unbedingt zu beachten.
Ein Auslandssemester ist daher nur möglich, wenn Studierende die Teilzeitvariante gewählt haben, da es sonst mitunter zu einer Studienverlängerung um ca. ein Jahr kommen kann.
Die Semesterzeiten im Ausland unterscheiden sich von HM-Zeiten. Oft ist nur Auslandssemester im Wintersemester möglich.
Masterstudienprogramme sind immer hochspezialisiert. Sie unterscheiden sich in Dauer, Ausrichtung und Umfang (Workload) mitunter erheblich.
Studierende entscheiden sich für Erasmus, Non-EU oder als Freemover ins Ausland zu gehen (siehe "Wege in die Welt").
Studienplätze stehen an den Partnerhochschulen der Fakultät Tourismus sowie der HM (hochschulweite Vergabe) zur Verfügung.
Die grundsätzliche Platzzusage beinhaltet jedoch keine Angabe über das dortige Studienangebot, die tatsächliche Kursbelegung vor Ort sowie deren Anerkennung an der HM (Risikoerklärung FK14).
Möglichkeiten und Informationen zur Bewerbung (Erasmus , Non EU und UK, Free Mover) inkl. Voraussetzungen, Ablauf, Unterlagen
Studierende suchen im Studienangebot der Partner Module zum Erwerb vergleichbarer Kompetenzen (HM-Module ersetzen; Kompetenzen siehe Modulhandbuch).
Nutzen Sie den Zusicherungsantrag (als Vorbereitung für das Learning Agreement / Lernvereinbarung) aus dem Formularcenter.
Die Masterarbeit kann während des Auslandssemesters in der Vorlesungssprache (i.d.R. Englisch) angefertigt, muss jedoch von einem Professor der Fakultät für Tourismus betreut werden.
Leistungen, die Sie in Ihrem Master-Auslandssemester erbringen, können -sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede bestehen - anerkannt werden.
Dies bedeutet, dass Sie die Module der Hochschule München durch ausländische Module gemäß HM-Studienplan ersetzen.
Für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen reichen Sie bitte beim International Office der Fakultät für Tourismus folgende Unterlagen (basierend auf Learning Agreement und Zusicherungsantrag) - direkt nach Abschluss des Auslandssemesters - ein.
- Antragsformular inkl. Einverständniserklärung
- Notenblatt / Transcript of Records
- Bericht
- Fact Sheet
Die angerechneten Fächer werden mit e* und folgendem Anrechnungsvermerk auf dem Masterabschlusszeugnis gekennzeichnet: „Dieses Prädikat wurde aufgrund der an der Universität X erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen anerkannt und übernommen.“
Wurden die im Ausland belegten Module nicht bestanden, können diese evtl. im Ausland wiederholt bzw. müssen diese hier an der HM nachgeholt werden (Achtung: Studienverlängerung aufgrund Semesterangebot / Stundenplan).
HM-Prüfungen können auch während des Auslandssemesters mitgeschrieben werden (sofern Sie bereits zum Prüfungszeitraum wieder aus dem Auslandssemester zurück sind).
Nicht bestandene HM-Prüfungen vor dem Auslandssemester: Beantragung einer Fristverlängerung mit Nachweis über den Auslandsaufenthalt mit zeitlicher Überschneidung mit dem HM-Prüfungszeitraum - an das Prüfungsamt.