Alles rund ums Praxissemester
Studierende des Bachelorstudiengangs Tourismus Management finden auf dieser Seite sämtliche Informationen der Fakultät rund um das Praktikum.
Bescheinigungen über das Pflichtpraktikum erhalten Sie ausschließlich bei Frau Anja Tripp (anja.tripp@hm.edu) und über PRIMUSS. Der Inhalt der Bescheinigung ist standardisiert.
Auf einen Blick
Wintersemester 2024/25 | |
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Mi., 09.10.2024, 15:30 Uhr, Raum S204 | E-PBLV Einführungsveranstaltung (1. Ringvorlesung) und Infoveranstaltung zum Praktikum 2.+3. Semester) |
Mi., 30.20.2024, 15:30 Uhr, online | E-PBLV Einführungsveranstaltung (2. Ringvorlesung) |
ab Do., 07.11.2024 mit Mo., 18.11.2024 | Online-Anmeldung für den PBLV-Abschlussblock über PRIMUSS und moodle Achtung: AUSSCHLUSSFRIST! Wer sich nicht termingerecht anmeldet, wird nicht zugelassen! |
Mi., 3.11.2024, 15:30 Uhr, Raum S204 | E-PBLV Einführungsveranstaltung (3. Ringvorlesung) |
Mi., 27.11.2024, 15:30 Uhr, Raum S204 | E-PBLV Einführungsveranstaltung (4. Ringvorlesung) |
Mi., 04.12.2024, 15:30 Uhr, Raum S204 | E-PBLV Einführungsveranstaltung (5. Ringvorlesung) |
bis Di., 07.01.2025 | Abgabe der Praktikumsberichte (für alle Studierenden, die im WiSe 24/25 die Abschluss-PBLV machen) - bitte in moodle hochladen |
Mo., 03.02. bis einschl. Do., 06.02.2025 | Abschlussblock PBLV (nur mit vorheriger Anmeldung über PRIMUSS im Prüfungsanmeldezeitraum möglich) |
Unmittelbar nach dem Praktikum | Hochladen des Zeugnisses der Ausbildungsstelle über PRIMUSS |
bis 15.10. jährlich | Bewerbungsschluss Mentoring-Programm Weitere Infos hier: Mentoring-Programm |
Voraussetzungen
- Mind. 45 ECTS zum Zeitpunkt der Praktikumsanmeldung (d.h. bei Vertragsabgabe)
- Mind. 70 ECTS zum Antritt des Praktikums
ECTS-Kreditpunkte, die durch die Belegung allgemeinwissenschaftlicher Wahlpflichtfächer vor dem vierten Studiensemester erworben wurden, bleiben unberücksichtigt.
Zeitpunkt
- Durchführung im 4. oder 5. Studiensemester
- Frühestmöglicher Beginn des Praktikums ist Tag nach der Notenbekanntgabe (kann im Ausnahmefall vorher angetreten werden)
- Verschiebung ins 6. Semester nicht empfehlenswert
Wichtig:
Für die Zulassung zur Bachelorarbeit ist der erfolgreiche Abschluss von Praktikum und Abschlussbericht erforderlich.
Die dafür erforderlichen ECTS-Punkte erhalten Sie erst, wenn auch die Abschluss-PBLV (A-PBLV) erfolgreich absolviert ist und Ihr Praktikumszeugnis anerkannt wurde. Zudem sollten Sie in den vorgerückten Semestern Ihre im Praxissemester erworbenen Kenntnisse einbringen können.
Dauer
Studienbeginn ab WS 2018/19:
- 20 Wochen (netto), d.h. abzüglich PBLV-Teilnahme, wenn diese während des Praktikums absolviert wird und evtl. Urlaub
- Im Ausland: unbeschränkt
- Im Inland: max. 22 Wochen
- Ausnahme: Nettodauer von max. 20 Wochen (z.B. bei zwei Wochen Urlaub und einer Woche PBLV eine Gesamtdauer von 23 Wochen)
Wichtig:
Wenn die Gesamtdauer eines Inlandspraktikums die max. Bruttozeit überschreitet, so ist diese zusätzliche Praktikumszeit freiwillig. Damit gelten die Sozialversicherungspflicht sowie der Mindestlohn. Für das freiwillige Praktikum schließen die Studierenden einen zweiten Vertrag mit dem Unternehmen ab, der von der Hochschule nicht unterzeichnet wird. Bei Auslandspraktika ist die Unterscheidung in freiwilliges und Pflichtpraktikum auch bei längerer Dauer als 20 Wochen nicht notwendig.
Fehlzeiten
- Urlaub ist während des Praktikums nicht vorgesehen
- Einzelne Krankheitstage müssen nicht nachgeholt werden (max. fünf Tage).
- Nachholen von Urlaub/Krankheitstagen muss nicht von Hochschule abgesegnet werden
Hinweis:
Seitens der Ausbildungsstelle kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewährt werden. Fehlzeiten (Krankheit, Betriebsurlaub, persönliche Freistellung) müssen nachgeholt werden (normalerweise sofort nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit). Ist schon im Vorhinein absehbar, dass es Fehlzeiten geben wird, empfiehlt es sich, den Ausbildungsvertrag länger abzuschließen. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann bei kurzfristiger Unterbrechung von der Nachholung abgesehen werden. Gesetzliche Feiertage gelten nicht als Fehlzeiten, eine zweiwöchige Schließung über Weihnachten beispielsweise hingegen schon.
Anrechnung
Das Praxissemester kann auch bei mehrjähriger Praxiserfahrung oder Ausbildung nicht erlassen werden.
Hinweis:
Die Vorrücksperre von 160 ECTS zur Anmeldung der Bachelorarbeit umfasst das absolvierte Praktikum sowie den Einführungs- als auch Abschluss-PBLV.
Praktikumssuche
Eigenständige Suche nach Praktikumsbetrieben im In- und Ausland mit Hilfe von:
- Fakultätseigene Jobbörse (Moodlekurs „Jobbörse FK14“; Passwort: Jobbörse)
- Praktikumsberichte ehemaliger Praktikant:innen (Moodlekurs „Praktikumsberichte FK14“; Passwort: Bericht)
- Länderinformationen zum Thema Praktikum und Leben vor Ort (Moodlekurs „Länderinfo“; Passwort: Länderinfo) - derzeit in Bearbeitung
Wichtig:
Unklarheiten bitte VOR Beginn des Praktikums mit den Ansprechpartnerinnen für das Praxissemester klären!
Anforderungen an Praktikumsstellen im Bachelor-Studium
Ein Praktikumsplatz sollte möglichst anspruchsvolle Aufgaben bieten und an echte Managementaufgaben heranführen.
Dabei sollten Sie einen guten Einblick in mind. zwei kaufmännische oder zumindest für die Reisebranche einschlägige Tätigkeitsbereiche bekommen.
Beispiele für Tätigkeitsbereiche:
- Marktanalyse und Public Relations oder
- Budgetierung und Finanzplanung für ein Hotel oder einen Reiseveranstalter
Beispiele für Hauptaufgaben:
- Planung und Kalkulation von Reisen bei einem Reiseveranstalter
- Rezeption, Reservierung und Einkauf im Hotel
Nicht genehmigungsfähig sind:
- Praktika, die sich auf einen einzigen Tätigkeitsbereich mit rein ausführender Tätigkeit beschränken
- Telefonische Kundenbetreuung, allgemeine Büro-/Verwaltungsarbeiten, Übersetzungen und die Pflege von Datenbanken können nur in geringerem Umfang Bestandteil eines Praktikums sein. Als eine der Hauptaufgaben können sie nicht anerkannt werden.
- z.B. 18 Wochen Bedienung im Hotel-Restaurant bzw. Service an der Poolbar oder 18 Wochen Housekeeping
Zulässige Ausbildungsbetriebe
- Nicht zwingend in der Tourismus-/Hospitalitybranche
- In Branchen mit kaufmännischer Orientierung möglich
Hinweis:
Wir empfehlen zu überprüfen, ob im Hinblick auf ihre spätere Karriereplanung der gewählte Ausbildungsbetrieb eine sinnvolle Ausbildung bietet.
Das Praktikum soll nicht in Betrieben von nahen Angehörigen (Eltern, Partner usw.) stattfinden.
Abgabe der Verträge
Bitte reichen Sie Ihren Praktikumsvertrag mit dem komplett ausgefüllten Datenblatt online über Primuss ein.
Genehmigung von Praktikumsverträgen
Praktikumsverträge müssen vor Antritt des Praktikums von der Hochschule/ Praktikumsbeauftragten genehmigt werden. Praktikumsverträge werden nur genehmigt, wenn diese vorab bereits vom Unternehmen sowie von Seiten der Studierenden unterschrieben sind.
Genehmigungszeitraum
Praktikumsverträge werden im laufenden Semester von Frau Prof. Bauer/ Christina Regul genehmigt. Bitte beachten Sie, dass Sie außerhalb der Semesterzeiten mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen müssen.
Vertragsvorlage
Empfohlen wird die Verwendung der hochschuleigenen Vertragsvordrucke. Firmeneigene Verträge sind zulässig, sofern sie auf Deutsch oder Englisch sind. Verträge bitte unterschreiben und abstempeln lassen.
- Vorlage Praktikumsvertrag (dt.)(beschreibbare Version wird erst angezeigt, wenn Sie das Dokument herunterladen)
- Vorlage Praktikumsvertrag (engl.)
- Datenblatt zum Praktikumsvertrag
Der praktische Teil des Praxissemesters wird ergänzt durch zwei sogenannte praxisbegleitende Lehrveranstaltungen (PBLV).
E-PBLV - Einführungsveranstaltung
Die folgenden Regelungen gelten für alle Studierenden, die ihr Praktikum ab WS 23/24 antreten; Studierende, die ihr Praktikum davor absolviert haben, sind vom Lernpfad ausgenommen.
- Zeitpunkt: Vor dem Praktikum möglichst im direkt vorhergehenden Semester
Studierenden, die im Semester vor dem Praktikum im Ausland und zur PBLV-Zeit noch nicht wieder in München sind, wird empfohlen, die E-PBLV um ein Semester vorzuziehen. So sollten beispielsweise Studierende, die im 3. Semester ein Auslandssemester absolvieren und im 4. Semester ins Praktikum gehen wollen, die Einführungsveranstaltung (E-PBLV) schon im 2. Semester besuchen. Das Vorziehen der Vorlesung muss nicht extra genehmigt werden.
- Termine: siehe Termine und Lehrveranstaltungen
- Inhalt: fünf Ringvorlesungen im Laufe des Semesters, normalerweise in Präsenz;
- Themen: alle organisatorischen Fragen rund um das Praktikum, Bewerbungsprozess, Inhalte des Praktikums, Rechte und Pflichten, Arbeitsorganisation, , Praktikumsbericht etc.
- Prüfungsleistung: fünf Teilabgaben als Moodle-Test bzw. Lernpfade während des Semesters. Abgabe ist ab Ende der jeweiligen Vorlesung bis zum Beginn der nächsten Vorlesung, mindestens aber zwei Wochen lang möglich. Voraussetzung für die Bearbeitung eines Lernpfades ist das Bestehen des vorhergehenden Lernpfades. Alle fünf E-PBLV-Teilabgaben müssen im selben Semester erfolgen, da sich die Reihenfolge der Inhalte von Semester zu Semester ändern kann. Sind alle fünf Teilabgaben in einem Semester bestanden, muss der Lernpfad nicht wiederholt werden, auch wenn das Praktikum nicht unmittelbar im Anschluss stattfindet. Die Teilnahme an den Vorlesungen ist nicht verpflichtend, aber dringend empfohlen.
- Anmeldung: keine Anmeldung in PRIMUSS erforderlich
- Moodle-Kurs (Name: E-PBLV; Passwort: EPBLV)
Hinweis: Für die Teilnahme an der E-PBLV ist die Eintragung im entsprechenden Moodle-Kurs notwendig, da Sie dort Informationen, Unterlagen sowie Lernpfad finden.
A-PBLV - Abschlussveranstaltung
Teilnahme dringend empfohlen
- Wer: Studierende, die sich in einem späteren Stadium des Praktikums befinden oder es bereits abgeschlossen haben
- Zeitpunkt: Im Anschluss an die Prüfungszeit
Studierende, die ihr Praktikum im Ausland absolvieren, besuchen die A-PBLV i.d.R. im darauffolgenden Semester.
- Termine: siehe Termine und Lehrveranstaltungen
- Inhalt: 4-tägiger Abschlussblock mit Aufbereitung Ihrer Praktikumserfahrung, Besprechung und ggfs. Korrektur Ihres Praktikumsberichts, Informationen zum wissenschaftlichen Arbeiten etc.
- Prüfungsleistung: Teilabgabe wird im Rahmen der Abschluss-PBLV (A-PBLV) erarbeitet
- Anmeldung: PRIMUSS und moodle Anmeldung zwingend ERFORDERLICH!!! Bitte beachten Sie die Anmeldefristen; ohne Anmeldung ist keine Teilnahme möglich. Sie melden sich in dem Semester an, in dem Sie auch die A-PBLV besuchen.
- Moodle-Kurs: Name: Anmeldung PBLV Fakultät 14; Passwort: Anmeldung) Nach Anmeldung geben Sie bitte zwingend Einsatzort und Branche an. Diese Daten sind für die Gruppeneinteilung und Kapazitätsplanung wichtig.
Hinweis: Die Prüfungsleistung für die praxisbegleitende Lehrveranstaltung (PBLV) erstreckt sich über die Inhalte der Einführungs-PBLV (E-PBLV) und der Abschluss-PBLV (A-PBLV).
Da für die Anerkennung des Praktikums neben der Anerkennung des Zeugnisses auch das Bestehen des Praktikumsberichts notwendig ist, können die ECTS für das Praktikum frühestens zum Ende des Abschlussblocks gutgeschrieben werden.
Als Grundlage für die Leistungsbeurteilung wird ein qualifizierter Bericht über das Praktikum verlangt.
Genaue Informationen über Aufbau, Inhalt und Form kann den Richtlinien zur Ausarbeitung des Praktikumsberichts über das praktische Studiensemester entnommen werden.
Nutzen Sie dieses Deckblatt für Ihren Bericht.
Abgabe
- in elektronischer Form (PDF) im Moodle Kurs
- Name: Praktikumsberichte FK 14
- Passwort: Bericht
Sofern der Bericht vertrauliche Informationen beinhaltet und mit einem Sperrvermerk versehen wurde (etwa vom Arbeitgeber), nutzen Sie bitte die gesonderte Hochladefunktion im Moodlekurs (mit Sperrvermerk). Ihr Bericht wird dann allein den Korregierenden sowie den für die Organisation des A-PBLV zuständigen Mitarbeitenden zugänglich gemacht.
Hinweise:
- Praktikumsbericht kann schon vor Abschluss des Praktikums angefertigt werden
- keine Annahme bei Nichteinhalten der Vorgaben/ Formvorschriften zur Erstellung des Praktikumsberichtes
- keine Abgabe des Praktikumsberichtes als Datei per Email
Bitte geben Sie Ihren Bericht erst in dem Semester ab, in dem Sie die A-PBLV tatsächlich ableisten. Den spätmöglichsten Abgabetermin finden Sie im Terminkalender der Fakultät. Dieser ist unbedingt einzuhalten, auch wenn Ihr Praktikum noch nicht zu Ende ist.
- Praktikumszeugnis muss nach Beendigung des Praktikums vom Praktikumsbetrieb ausgestellt werden
- frühester Ausstellungstag ist der letzte Tag der Ausbildung
- Zeugnisvordrucke der Hochschule München können verwendet werden (siehe Downloadmöglichkeit) (Stempel/Unterschrift der Firma ist notwendig)
- Inhalt: notwendige Informationen zu Praktikumsaufgaben, Zeiten, Dauer, ggfs. Fehlzeiten, Unterschrift und Firmenstempel
- Abgabe: über PRIMUSS Onlineservices nach Beendigung des Praxissemesters
- Bitte fügen Sie keinesfalls das Zeugnis dem Praktikumsbericht bei
- Vordruck: Praktikumszeugnis deutsch
- Vordrucke in anderen Sprachen finden Sie unter: https://www.hm.edu/studium_1/im_studium/mein_studium/verlauf/praxis.de.html
Die Hochschule München und weitere externe Institutionen bieten zahlreiche Fördermöglichkeiten für Auslandspraktika. Ausführliche Informationen finden auf den Seiten des zentralen International Office der Hochschule München.
Fördermöglichkeiten
Ein Praktikum kann sowohl innerhalb Europas (EU) über das Erasmus+ Programm, als auch außerhalb Europas (Non-EU) absolviert werden.
Ausgewählte Praktika außerhalb Europas können ebenfalls durch Erasmus+ gefördert werden. Vorrangig gefördert werden Praktika mit inhaltlichem Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit, Soziale Teilhabe oder Digitalisierung (gemäß den Schwerpunkten der neuen Erasmus+-Generation).
Visainformationen
Informationen für ein Praktikum im Ausland und die entsprechenden Visainformationen finden Sie auf den Seiten des International Office.